Die Zulassung:
Nachdem die Probleme mit dem TÜV und des Gutachtens für die Zulassung als Fahrzeug mit H-Kennzeichen erfolgreich erledigt war blieb als letzter Schritt „nur“ noch der Gang zur Zulassungsstelle. Bereits an diesem Punkt ist anzumerken, dass das nicht über die in größeren Städten möglicherweise vorhandenen Bürgerbüros gemacht werden kann.
Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) als Voraussetzung für die Zulassung war bereits vorher besorgt.
Bei der Zulassungsstelle ging alles zunächst problemlos, da ich die notwendigen Unterlagen dabei hatte (carte grise - die Fahrzeugpapiere in Frankreich werden umgangssprachlich carte grise (graue Karte) genannt; offiziell: certificat d'immatriculation), die französischen Nummernschilder, Grund hierfür in Tips und Tricks, natürlich den TÜV-Bericht und das Gutachten zur Erlangung der H-Zulassung.
Als es dann jedoch zur Übertragung der Daten aus dem dem TÜV-Gutachten beigefügten Datenblatt ging war das Entsetzen von mir umso größer als der Sachbearbeiter mir erklärte, dass das so nichts mit der Zulassung werden würde. Ich dachte nur: „Schon wieder Probleme, hört denn das gar nicht mehr auf?“
Der Sachbearbeiter erklärte mir, dass in den deutschen Papieren der Lärmpegel im Stand fehle und er die neuen deutschen Papiere so nicht ausfüllen könne.
Er schickte mich somit wieder zum TÜV zurück, wo ich mir die fehlenden Daten nachtragen lassen solle. Glücklicherweise befindet sich in München direkt gegenüber der Zulassungsstelle eine TÜV-Prüfstelle, die ich dann aufsuchte. Eine recht unfreundliche Dame am Empfang wollte mich dann an die ursprüngliche TÜV-Stelle verweisen, was ich jedoch auf Grund der bereits dort gesammelten Erfahrungen strikt ablehnte. Die Diskussion bekam dann ein Prüfingenieur mit, der sich dann um die Angelegenheit des fehlenden Eintrages kümmerte.
Der Wert wurde handschriftlich nachgetragen und mit TÜV-Stempel bestätigt.
Somit konnte ich wieder zur Zulassungsstelle zurück und dort die restlichen Formalitäten bis zum Ende erledigen. Neue Papiere und Einzug der französischen Nummernschilder.
Nach etwa 3 Stunden einschließlich Besorgung des Wunschkennzeichens war die Angelegenheit erledigt.
Da ich die französischen Papiere wieder haben wollte wurden diese für einen Zeitraum von 6 Monaten bei der Zulassungsstelle verwahrt; natürlich gegen Entrichtung eines entsprechenden Obulus in die Stastskasse.
Seit September 2015 ist somit wieder ein R12 variable mehr auf deutschen Straßen unterwegs.
Weiter geht es mit Tips und Tricks.