TÜV / H - Kennzeichen:
Als krönenden Abschluß der Restaurierung stand die Zulassung mit H-Kennzeichen an. Da der Wagen aus Frankreich importiert wurde war eine Vollabnahme nach §21 StZVO notwendig.
Diese konnte zum Zeitpunkt der erfolgter Restaurierung in Bayern, wie auch den anderen alten Bundesländern nur über den TÜV, in den neuen Bundesländern über die Dekra und als Sonderstellung in Berlin sowohl über den TÜV, als auch über die Dekra gemacht werden. Nach Terminabsprache ging es zum TÜV um dort die Vollabnahme machen zu lassen. Diese verlief zunächst auch völlig problemlos.
Seit Mai 2019 ist es nun möglich in den alten wie auch den neuen Bundesländern die Vollabnahme nach §21 in den alten, wie auch den neuen Bundesländern über alle zugelassenen Kfz-Prüforganisationen vornehmen zu lassen (siehe hierzu www.bgbl.de). Hierdurch ist das bisherige TÜV-/Dekra-Monopol gebrochen.
Probleme könnte es nur noch durch nicht ausreichend vorhandene entsprechend geschulte Prüfer geben.
Als es jedoch zur H-Zulassung ging wurde der Prüfer zum reinsten Erbsenzähler. Er verweigerte mit folgenden Begründungen dieErteilung des H-Kennzeichens nach §29:
Der Zustand des Wagens würde in keinster Weise den Kriterien für die Zuteilung des begehrten H-Kennzeichens entsprechen, weil der Wagen einen leichten Hagelschaden habe (diesen hat er bereits in Frankreich abbekommen ohne Lackschäden) zudem das verbaute Radio nicht alt genug sei, was sich im Nachhinein als Kriterium als unrichtig erwies.
Zudem entspräche der Zustand der Felgen nicht den Anforderungen und der Lack einige Ausbleichungen habe.
Um seine Argumente zu untermauern zückte er ein mir sehr wohl bekanntes Heft der „Oldtimer-Markt“ in dem jedoch ein Porsche 356 als Vergleichsmuster herangezogen wurde.
Dort sind aber einige Punkte angeführt, die bei einem R12 nicht herangezogen werden können. Auf meinen Einwand bezüglich der neuwertigen Stossstangen, der Beleuchtung und des rostfreien Zustand der Karosserie ging er nicht ein. Unterm Strich lässt sich sagen, mit Oldtimern hatte er definitiv nichts am Hut.
Das mit dem H-Kennzeichen ließ mir keine Ruhe, so dass ich einige Tage später über einen Bekannten einen Termin bei einem Prüfer der Dekra bekam. Natürlich nochmal die ganze Prüfung, wobei dem Prüfer noch eine Kleinigkeit in Form einer verrutschten Manschette an einem Traggelenk auffiel. Dort bekam ich dann ohne Probleme das Gutachten für das begehrte H-Kennzeichen.
Es sollte jedoch noch dank der „sorgfältigen“ Arbeit des TÜV-Prüfers Probleme bei der Zulassung geben.
Hierzu mehr im Abschnitt „Zulassung“